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«Grillspass – aber sicher!» – Die AGV gibt Tipps

Mit den steigenden Temperaturen zieht es viele Menschen nach draussen zum Grillieren. Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) gibt wichtige Verhaltenstipps, um Grillbrände zu vermeiden und die Sommerzeit sicher zu geniessen.

Grillieren hat in der Schweiz eine starke soziale Komponente. Laut einer Studie grilliert über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mindestens einmal pro Monat. Besonders junge Männer in der Zentralschweiz seien begeisterte Grillfans. In der Deutschschweiz werde häufiger auf dem Balkon gegrillt, während die Westschweizer lieber am See grillen. Der Garten bleibt gemäss der Studie mit 61 Prozent die beliebteste Grilloase.

Damit der Grillspass sicher bleibt, sind einige Verhaltensweisen wichtig. Frank Weingardt, Abteilungsleiter Prävention der AGV, betont folgende Grundregeln: «Ein Grill sollte immer auf einer stabilen Unterlage im Freien stehen und einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu brennbaren Materialien ein-halten. Besondere Sorgfaltspflicht gilt bei Kindern und Tieren: Diese sollten sich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe eines Grills aufhalten. Zudem muss stets eine Feuerlöschdecke oder ein Feuerlöscher griffbereit sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.»

Tipps für den Gasgrill

1. Sicherheitsvorkehrungen: Bevor Sie den Zünder betätigen, muss die Grillhaube geöffnet wer-den. Drehen Sie den Gashahn sofort ab, wenn der Brenner nicht zündet.

2. Sicherheitsanweisung Gasflasche beachten: Die meisten Grills haben eine Aussparung für die Gasflasche. Allerdings sind beispielsweise «Composite» Gasflaschen nicht dafür geeignet. Auf jeder Gasflasche befindet sich ein Rondell mit Sicherheitshinweisen, die zwingend befolgt werden sollten.

3. Gaslecks vermeiden: Bei Gasgeruch oder Zischen sofort das Gas abstellen und die Gasflasche ausserhalb des Grills positionieren. Regelmässige Kontrollen der Leitungen, Anschlüsse und Dichtungen auf Dichtigkeit sind wichtig.

4. Austausch von Teilen: Verbindungsschlauch und Druckregler sollten spätestens nach fünf Jah-ren ersetzt werden.

5. Grillreinigung: Fettablagerungen regelmässig entfernen, um Fettbrände zu vermeiden. Wichtig: Einen Fettbrand dürfen Sie nie mit Wasser löschen. Dies kann eine unkontrollierte Fettexplosion auslösen, die den Brand noch ausweitet und schwere Verletzungen zur Folge haben kann.

6. Achtung bei ausländischen Druckreglern: In der Schweiz verwenden wir meist andere Druck-regler als im Ausland. Brauchen Sie keinesfalls Gasflaschen aus der EU mit Schweizer Druckreg-lern bzw. Schweizer Gasflaschen mit Druckreglern aus der EU. Da die Systeme nicht kompatibel sind, kann Gas austreten und Sie riskieren eine Explosion.

7. Rauchverbot: In der Nähe des Gasgrills sollte nicht geraucht werden.

Tipps für den Holzkohlegrill

1. Verzicht auf gefährliche Anzündhilfen: Verwenden Sie nie Brennspiritus, Benzin oder andere flüssige Anzündhilfen, sondern sichere Anzündhilfen wie Anzündwürfel, Brennpaste oder einen Anzündkamin.

2. Sicherer Abstand: Halten Sie brennbare Materialien mindestens einen Meter vom Grill entfernt.

3. Ascheentsorgung: Lassen Sie die Asche mindestens 48 Stunden auskühlen und entsorgen Sie sie in einem geschlossenen, feuerfesten Metallbehälter. Stellen Sie diesen auf einen nicht brenn-baren Untergrund. Achtung: Oft wird Asche in Grüncontainern entsorgt. Diese sind jedoch keinesfalls feuerfest.

Tipps für den Elektrogrill

1. Kabelkontrolle: Vor dem Grillieren sollten die Kabel kontrolliert werden.

2. Reinigung: Auch beim Elektrogrill gilt: Entfernen Sie regelmässig Fettablagerungen.

Das sagt die Kriminaltechnik der Kantonspolizei

Die AGV arbeitet je nach Brandfall eng mit der Brandursachenermittlung der Kantonspolizei zusammen. Fabienne Schmid, Gruppenchefin bei der Kriminaltechnik / Brandursachenermittlung der Kantonspolizei Aargau, hält fest: «Ein wirklich häufiges Thema sind Brände, die durch nicht erkaltete Asche aus Feuer- oder Grillschalen sowie Cheminées entstehen.» Unsachgemässe Entsorgung von Asche und Feuerrück-ständen, die Temperaturen von bis zu 500° C aufweisen können, führen regelmässig zu Brandereignissen. Besonders bei der Umlagerung dieser Rückstände besteht die Gefahr des Wiederaufglimmens durch Be-wegung und Luftsauerstoff. «Versuche haben gezeigt, dass solche Rückstände bis zu 72 Stunden feuer-gefährlich bleiben können», so die Expertin der Kantonspolizei. Olga Kuck, AGV

Was tun, wenn das Feuer ausser Kontrolle gerät?

1. Feuerwehr alarmieren: Wählen Sie die Notrufnummer 118.

2. Rettung von Menschen und Tieren: Bringen Sie Menschen und Tiere ohne Eigengefährdung in Sicherheit.

3. Brandbekämpfung: Bekämpfen Sie den Brand mit geeigneten Mitteln und weisen Sie die Ein-satzkräfte ein.
Grillieren bringt Menschen zusammen und sorgt für gesellige Stunden. Damit der Grillspass ungetrübt bleibt, helfen die oben genannten Tipps. Bleiben Sie sicher – und im Ernstfall sind wir für Sie da.