Kanton sieht keine Gefahr
An der Kreuzung Zinggenstrasse und Hauptstrasse erkennen nicht nur Velofahrer eine besondere Gefahrenstelle. Der Gemeinderat wollte deshalb im Rahmen nötiger Markierungsarbeiten den Radstreifen auf der Hauptstrasse einfärben – der Kanton winkt ab.
Die Einfahrt in die Hauptstrasse verleitet Autofahrer, die aus der Zinggenstrasse kommen dazu, rechtsabbiegend schwungvoll weiterzufahren. Umgekehrt legt der Langsamverkehr eine Strecke von gut 20 Meter zurück, ehe sich Radstreifen und Trottoir Richtung Norden vereinen. Eine unübersichtliche Angelegenheit. «Im Gemeinderat kam deshalb die Idee auf, die Situation sicherer zu machen», sagt Gemeindeammann Erich Hunziker auf Anfrage. «Weil die Markierungen in der Zinggenstrasse sowieso erneuert werden mussten, beantragte der Gemeinderat beim Kanton, dass der Radstreifen als Sperrfläche eingefärbt wird». Die Situation sei vergleichbar mit der weiter nördlich gelegenen Einfahrt, wo die Dorfstrasse in die Hauptstrasse mündet, findet Hunziker. Dort ist der Radstreifen durch die Einfärbung deutlich sichtbarer und trägt zweifellos zur Sicherheit bei.
Einfärbung sei unzulässig
Das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt prüfte die Situation, sieht aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Im ablehnenden Entscheid schreibt das BVU: «Bei der Radstreifenquerung Zinggenstrasse ist keine ausserordentliche Gefahrenstelle erkennbar. Die Sichtverhältnisse sind gut und die Verkehrsverhältnisse in Bezug auf den radstreifenquerenden, motorisierten Verkehr unerheblich.»
Weiter begründet der Kanton seinen Entscheid damit, dass in die Quartierstrasse seit Kurzem ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder ohne Zubringerdienst verfügt worden sei. Durchgangsverkehr, wie bei der Kreuzung nahe der Bank, wo die Nebenstrasse ebenfalls schräg in die Kantonsstrasse mündet, sei nicht zu erwarten. Das Fahrverbots-Schild fehlt derzeit noch in der Zinggenstrasse. Zuvor stand auch eine Tempo-30-Zone zur Debatte, die sich aber als zu teuer heraus gestellt hat. Das «farbliche Einschlämmen», wie es im Fachjargon heisst, sei bei der Verzweigung Zinggenstrasse deshalb unzulässig, hält man beim BVU fest. Damit ist das Thema vom Tisch. Weil der fragliche Streifen auf der Kantonsstrasse liegt, sind den Gemeinderat die Hände gebunden.
Erich Hunziker nimmt die Ablehnung zur Kenntnis, kann sie aber nicht nachvollziehen. «Es handelt sich um einen Verwaltungsentscheid, der in der Ferne gefällt wurde, ich finde es schade, dass der gesunde Menschenverstand nicht mitspielt», lässt sich der Gemeindeammann in gewohnt ehrlicher Weise zitieren.
Waage soll zurückgebaut werden
Apropos Zinggenstrasse. An deren anderen Ende mündet diese in die Dorfstrasse, wo seit vielen Jahren eine Waage in Betrieb ist. Diese ist im Besitz der Gemeinde Kirchleerau und mittlerweile in die Jahre gekommen. Da sie kaum mehr genutzt wird und sogar ein Sicherheitsrisiko darstellt, will der Gemeinderat die Waage rückbauen.
Wer ein schützenswertes Interesse an deren Erhalt hat, wird gebeten, sich mit einer Begründung bis zum 31. Mai beim Gemeinderat zu melden.