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Kasernenareal Aarau: Schrittweise zivile Entwicklung und Nutzung ab 2031 möglich

Eine zivile Entwicklung und Nutzung von heute militärisch genutzten Flächen des Kasernenareals Aarau ist ab 2031 schrittweise möglich, trotz Verlängerung des Miet- beziehungsweise Waffenplatzvertrags bis 2035. Das hält der Regierungsrat in der Beantwortung einer Interpellation und einem Antwortschreiben an den Stadtrat Aarau fest. Der Kanton Aargau schliesst mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bis Ende 2024 einen Letter of Intent (LOI) ab, in dem festgehalten wird, dass ab 2031 von der Armee nicht mehr genutzte Flächen freigegeben werden können, zum Beispiel für die Durchwegung des Kasernenareals.

Anfang 2020 einigten sich Kanton, Bund und Stadt darauf, dass sich die militärische Nutzung des Kasernenareals Aarau künftig auf eine – gegenüber heute – reduzierte Fläche auf der Nordseite des Areals beschränken soll. Ende 2023 lag das städtebauliche Gesamtkonzept und das Mobilitätskonzept für die Entwicklung des Kasernenareals vor. Es zeigte sich, dass der im Letter of Intent von 2015 (LOI 2015) festgehaltene Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Grund für die Verzögerung von rund sechs Jahren sind die komplexen Planungsprozesse, die anspruchsvollen Rahmenbedingungen mit historisch wertvollen Gebäuden, der breite Nutzungsmix, der Einbezug aller Staatsebenen sowie der Einbezug der Bevölkerung im Rahmen des Partizipationsprozesses.

Verlängerung des Waffenplatzvertrags schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten

Die Konzeptions-, Planungs- und Bewilligungsverfahren für den Rückzug der Armee auf die reduzierte Nutzungsfläche im Norden des Kasernenareals und der Umzug auf allfällige Ersatzstandorte erfordern eine Vorlaufzeit von sieben Jahren. Die baulichen Anpassungen für die künftige militärische Nutzung können somit frühestens ab Anfang 2031 realisiert werden und dürften bis Ende 2035 dauern. Aufgrund der Verzögerung um sechs Jahre sowie der von der Armee für den Rück- beziehungsweise Umzug benötigten Vorlaufzeit von sieben Jahren beschloss der Regierungsrat Anfang März 2024, den heute gültigen und auf 2030 auslaufenden Waffenplatzvertrag vorzeitig um fünf Jahre zu verlängern. Mit diesem Entscheid erhalten alle Partner die nötige Planungssicherheit, insbesondere auch die Armee für die voraussichtlich ab 2031 zu erstellenden Ersatzbauten sowie die Überführung der militärischen Nutzung in die neue Liegenschaftssituation bei laufendem Betrieb. Der Stadtrat Aarau wurde im Januar 2024 über die vom Regierungsrat beabsichtigte Vertragsverlängerung informiert.

Schrittweise Öffnung und zivile Nutzung bereits ab 2031 möglich

Der Kanton Aargau wird mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf den 1. Januar 2036 einen neuen Waffenplatzvertrag abschliessen. Die Vorbereitungsarbeiten dazu laufen. Die Eckwerte sowie die Bestimmungen für die Übergangszeit bis 2036 werden in einem bis Ende 2024 zu erstellenden Letter of Intent (LOI) vereinbart. Darin wird unter anderem festgehalten, dass bereits ab 2031 nicht mehr militärisch genutzte Flächen für die zivile Nutzung, zum Beispiel für die Durchwegung, schrittweise freigegeben werden können. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt eine solche vorzeitige Öffnung erfolgen kann, hängt von der Detailplanung des VBS ab, sowie von der per 2027 geplanten Rechtskraft der Nutzungsplanungsanpassung und des Gestaltungsplans. AG