Keine Asylbewerber in der Gränicher Schiffländi
Der anhaltend hohe Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Fluchtländern erfordert die Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen und von zusätzlichem Schulraum sowie die Rekrutierung von Betreuungspersonal und Lehrpersonen. Kanton und Gemeinden stossen diesbezüglich je länger, desto mehr an ihre Grenzen. Die fünf bisher eröffneten unterirdischen Notunterkünfte in Zivilschutzanlagen im Kanton und die erschwerte Rekrutierung von Betreuungspersonal sind Ausdruck davon.
Gränichen bietet eine Alternative
Der Gränicher Gemeinderat bietet dem Kantonale Sozialdienst (KSD) die Gelegenheit, anstatt der geplanten unterirdischen Sanitätsstelle Schiffländi eine von der Gemeinde gemietete Liegenschaft mit Platz für rund 60 Personen anzumieten. In Phase II der Eventualplanung für Notunterkünfte im Asylwesen verzichtet der KSD daher auf die Eröffnung der Notunterkunft an der Schiffländi. Die Unterkunft wird gemischt mit Familien und Einzelpersonen belegt und soll – vorbehältlich der Zustimmung des Regierungsrats – Anfang April 2024 eröffnet und von Mitarbeitenden des KSD geführt werden. Der Mietvertrag sieht einen Betrieb für die nächsten fünf Jahre vor mit Option um Verlängerung um weitere fünf Jahre. Für die Unterkunft wird das DGS dem Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,2 Millionen Franken beantragen. Für die Öffentlichkeit führt der KSD eine Besichtigung durch. Diese ist für den Ostersamstag, 30. März 2024, von 10 bis 12 Uhr geplant.
Zwischennutzung in Wettingen
Bei der geplanten Unterkunft in Wettingen handelt es sich um eine Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes des Alterszentrums St. Bernhard an der Rebbergstrasse 24 als Familienunterkunft mit 230 Plätzen. Der Mietvertrag ist auf 2 bis maximal 2,5 Jahre befristet und tritt – vorbehältlich der Zustimmung des Regierungsrats – ab 1. April 2024 in Kraft. Nach diesem Zeitraum muss die Unterkunft für eine geplante Überbauung geräumt werden. Für die Unterkunft wird das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) dem Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,9 Millionen Franken beantragen.
Erweiterung in Frick
Nach Absprache mit dem Gemeinderat Frick soll die kantonale Unterkunft im ehemaligen A3-Werkhof ab Juni 2024 erweitert werden. Für die Wohncontainer, die neben der Halle platziert werden, wird der Kantonale Sozialdienst beim Gemeinderat ein Baugesuch einreichen. Das Baugesuch umfasst den Betrieb der bestehenden Unterkunft, inklusive deren Erweiterung bis Ende des Jahres 2027. Zu den bereits auf dem Gelände stehenden Containern sollen weitere 22 Wohncontainer und 4 Sanitärcontainer aufgestellt werden. Dies entspricht einer Erweiterung um 80 Plätze. Dadurch würde die Kapazität der kantonalen Unterkunft in Frick von 150 Plätzen auf 230 erhöht. Die voraussichtlichen Kosten betragen insgesamt rund 880’000 Franken. Das DGS wird dem Regierungsrat einen entsprechenden Verpflichtungskredit beantragen. AG/RAN
Weiterhin hoher Zustrom
Gemäss den Szenarien des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist für das Jahr 2024 mit hohen Flüchtlingszahlen zu rechnen. Für den Kanton Aargau könnte dies wie im Jahr 2023 die Zuweisung von über 3000 Personen bedeuten, die untergebracht und betreut werden müssen. Dafür sind zusätzliche Unterbringungsplätze im Kanton erforderlich. Deshalb plant der KSD, zwei Unterkünfte zu eröffnen und eine bestehende Unterkunft zu erweitern. AG