Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden der Entwurf des Planungsberichts, der aufzuhebende Sondernutzungsplan und der Vorprüfungsbericht gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitigwird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Unterlagen liegen vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Moosleerau