Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG), die Entwürfe zum Gestaltungsplan Kehrmatt zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich auf.
Die Unterlagen können vom 26. Februar bis zum 26. März 2020 während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung Schmiedrued eingesehen werden.
Zur Einleitung des Mitwirkungsverfahrens findet am Dienstag, 25. Februar 2020, 19.00 Uhr, im Vereinslokal, Schulhaus Schmiedrued, für Interessierte eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der von privater Seite initiierte Gestaltungsplan wird vorgestellt und die Planer werden Ihre Fragen beantworten. Die Unterlagen sind ab dem 26. Februar 2020 auch auf der Webseite www.schmiedrued.ch einsehbar.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Schmiedrued, Dorfstrasse 624, Postfach 17, 5046 Schmiedrued, eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungen gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.
Schmiedrued, 4. Februar 2020
Gemeinderat