Radio Kanal K erhält vom Bundesrat eine neue Konzession
Das Bundesamt für Kommunikation schrieb vor einem Jahr 38 regionale Konzessionen zur Verbreitung eines Lokalradioprogrammes aus. Insgesamt 51 Bewerbungen gingen beim Bundesamt ein. Seit heute ist klar, dass der Bundesrat resp. das Bundesamt für Kommunikation Kanal K weiterhin das Vertrauen schenkt. Dies bedeutet, dass die über 150 freiwilligen Sendungsmacher*innen auch in Zukunft ihre Programme ausstrahlen können, ob als Livesendung oder als Podcast konzipiert. Das Sendegebiet von Kanal K wird auch die Bezirke Aarau, Brugg, Zofingen und die Agglomerationen Baden-Brugg und Lenzburg, sowie im Kanton Solothurn die Bezirke Gösgen und Olten umfassen.
Mit der neu erteilten Konzession muss Kanal K einen Leistungsauftrag erfüllen. Dieser legt fest, welchen Programmauftrag Kanal K als komplementäres, nicht gewinnorientiertes Radio zu leisten hat. Darin ist festgeschrieben, dass Kanal K ein Radioprogramm veranstalten muss, das sich thematisch, kulturell und musikalisch von den Programmen anderer im Versorgungsgebiet tätiger Radioveranstalter*innen unterscheidet. Das Programmangebot muss sich insbesondere durch lokale, partizipative und integrative Programminhalte auszeichnen und einen Beitrag zur Meinungsbildung und Unterhaltung leisten. Für die Erbringung dieser Leistung erhält Kanal K einen Anteil aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.
Kanal K freut sich sehr über das vom Bund entgegengebrachte Vertrauen und wird diese Leistungen mit grosser Leidenschaft auch ab 2025 erfüllen. Zudem freut sich Kanal K auf neue Menschen, die gerne eine Sendung oder einen Podcast produzieren möchten. Interessierte können sich auf info@kanalk.ch melden. Mehr Infos zu Kanal K unter www.kanalk.ch. Jürg Morgenegg