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Regierungsrat präsentiert Budget 2025: Kantonshaushalt ist gesund und robust – es lockt gar ein Steuerrabatt 

Der Aargauer Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für 2025–2028 vorgestellt, der eine positive Entwicklung der kantonalen Finanzen zeigt. Trotz eines Fehlbetrags von 118 Millionen Franken im Budget 2025 bleibt der Haushalt dank einer Ausgleichsreserve stabil. Die Schulden wurden seit 2016 abgebaut, und der Kanton ist heute schuldenfrei. Aufgrund dieser positiven Finanzlage prüft der Regierungsrat die Einführung eines Steuerrabatts. Das Budget 2025 plant höhere Investitionen, insbesondere in Bildung, Gesundheit und Infrastruktur, um den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau zu stärken. Zusätzliche Stellen sind zur Bewältigung wachsender Aufgaben vorgesehen.

Der neue Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2028 zeigt gegenüber dem letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan deutliche Verbesserungen im Finanzhaushalt des Kantons Aargau sowohl für das Budgetjahr 2025 als auch die Planjahre. Bei einem Gesamtaufwand von rund 6,8 Milliarden Franken rechnet der Regierungsrat mit einem Fehlbetrag von lediglich 118 Millionen Franken oder 1,7 Prozent im Budget 2025. Dank der vorhanden Ausgleichsreserve können sowohl das Budget 2025 als auch die Planjahre ausgeglichen gestaltet werden. Ausgabenseitig ist ein Anstieg bei den Investitionen um 53,3 Millionen Franken (+16,5 %) zum Vorjahresbudget zu verzeichnen – der Kanton Aargau investiert noch stärker in seine Zukunft. Auf die Budgetierung einer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Budget 2025 wird angesichts des Halbjahresresultats der SNB zum heutigen Zeitpunkt verzichtet. Würde die Ausschüttung der SNB budgetiert, wäre das Budget 2025 auch ohne Ausgleichsreserve ausgeglichen.

Deutliche Verbesserungen gegenüber letztjährigem AFP

„Gegenüber der letzten Planung kann das ursprüngliche Defizit im Budget 2025 deutlich reduziert werden“, hält Finanzdirektor Markus Dieth fest. „Insgesamt konnten die Fehlbeträge in der Planperiode 2025–2028 halbiert und die Ergebnisse um rund 360 Millionen Franken verbessert werden. Allfällige Fehlbeträge sind damit durch die in den letzten sieben Jahren angelegte Ausgleichsreserve mehr als gedeckt.“ Auch für das aktuelle Jahr 2024 zeichnet sich eine Verbesserung ab. Dank Budgetunterschreitungen und höherer Steuereinnahmen – insbesondere bei den juristischen Personen – erwartet der Kanton nach heutiger Einschätzung mindestens ein ausgeglichenes Jahresergebnis 2024.

Gute Finanzlage weiter gefestigt – Regierungsrat prüft Steuerrabatt

Seit 2016 konnte der Kanton Aargau Schulden in der Höhe von über 1,3 Milliarden Franken abbauen und ist heute schuldenfrei. Gleichzeitig wurde eine Ausgleichsreserve für konjunkturelle Schwankungen und die Sicherung von zukunftsweisenden strategischen Vorhaben und Investitionen in der Höhe von aktuell 957 Millionen Franken aufgebaut. Aufgrund der vorausschauenden Finanzpolitik und der hohen Haushaltsdisziplin der letzten Jahre stuft die Ratingagentur Standard & Poor’s den Kanton Aargau erneut mit der Bestnote AAA-Rating ein. Finanzdirektor Markus Dieth betonte an der Medienkonferenz: „Der Kantonshaushalt präsentiert sich gesund und robust. Die finanzielle Stärke des Kantons bietet uns den Spielraum für Investitionen in die Zukunft.“ Angesichts dieser positiven Lage plant der Regierungsrat eine Gesetzesänderung, die es erlauben würde, Überschüsse bei guter Finanzlage in Form von Steuerrabatten zurückzugeben. Markus Dieth: „Der Steuerrabatt ist ein möglichst zeitnaher Rückfluss von nicht benötigten Mehreinnahmen an die Steuerkundinnen und Steuerkunden. Die Gesetzesvorlage soll noch dieses Jahr – im vierten Quartal 2024 – in die Anhörung geschickt werden.»

Optimistischere Steuerprognose und Reduktion Steuerzuschlag Finanzausgleich

Im Budget 2025 werden die kantonalen Steuereinnahmen insgesamt mit 2,6 Milliarden Franken veranschlagt. Für natürliche Personen wird ein Anstieg von 2,4 Prozent beziehungsweise 50 Millionen Franken auf 2,1 Milliarden Franken erwartet. Für juristische Personen werden 370 Millionen Franken budgetiert, was einem Zuwachs von 13,8 Prozent beziehungsweise 45 Millionen Franken entspricht. Im Vergleich zum letztjährigen AFP steigen die Steuererträge der juristischen Personen mit hohen Zuwachsraten von bis zu 20 Prozent um jährlich rund 50 bis 60 Millionen Franken. Finanzdirektor Markus Dieth erklärt: „Der Regierungsrat hat sich, basierend auf den Erkenntnissen aus dem letzten Jahresabschluss, für eine bewusst optimistischere Budgetierung der Steuereinnahmen entschieden. Diese ist aufgrund der hohen Volatilität der Steuereinnahmen von juristischen Personen aber mit Unsicherheiten verbunden.»

Wegen der guten Finanzlage des innerkantonalen Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerzuschlag für diesen Finanzausgleich zu senken. Dadurch werden sowohl die Einwohnerinnen und Einwohner als auch die Unternehmen im Jahr 2025 im Umfang von 1 Steuerfussprozent entlastet.

Bevölkerungswachstum und Investitionen führen zu Aufwandsteigerung

Über die gesamte AFP-Periode 2025–2028 bleibt das Aufwandwachstum mit 6,6 Prozent im Rahmen des erwarteten Wirtschaftswachstums in der Höhe von 8,3 Prozent. Im Budget 2025 steigt der konsolidierte Aufwand um 5,6 Prozent oder 365 Millionen Franken gegenüber 2024. Wesentliche Treiber für das Jahr 2025 sind neben der Teuerung das Bevölkerungswachstum und der gestiegene Aufwand in den Bereichen Gesundheit und Soziales – einschliesslich Prämienverbilligung, Spitalfinanzierung und Ergänzungsleistungen – sowie Sonderschulung, Heime und Werkstätten. Auch höhere Investitionsausgaben zählen dazu. Damit widmet sich der Kanton Aargau mit dem aktuellen AFP verstärkt wichtigen Vorhaben und aufgeschobenen Investitionen, nachdem in den letzten Jahren der Abbau der Schulden und der Aufbau einer angemessenen Reserve im Fokus stand.

Lohn- und Stellenentwicklung

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aufgrund der weiterhin leicht erhöhten Teuerung eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne des kantonalen Personals und der Lehrpersonen von 1,4 Prozent.

Grundsätzlich bewegt sich die Entwicklung des Stellenplans im üblichen Rahmen der Vorjahre: Um die öffentlichen Aufgaben weiterhin in gleicher Qualität zu erfüllen, ist im Budget 2025 ein Stellenwachstum eingeplant. Gründe dafür sind das Bevölkerungswachstum und höhere Ausgaben in verschiedenen Bereichen. Neben neuen Stellen für gesetzliche Aufgaben gibt es nun aber auch Nachholbedarf. Es fallen neue oder veränderte Aufgaben an. Es besteht ein offensichtlicher Nachholbedarf zum Beispiel bei den Gerichten, bei der Stärkung der Informations- und Cybersicherheit, beim Ausbau und Aufbau von Kantonsschulen sowie bei der Umsetzung von dringenden Bauvorhaben, was etwa zu einer Verdoppelung der Investitionen im Bereich Immobilien führt. Ohne diesen ausgewiesenen Nachholbedarf und die in der Vorlage an den Grossen Rat dargelegten Spezialeffekte bewegt sich die Entwicklung des Stellenplans mit 107 ordentlichen Stellen im üblichen Rahmen der Vorjahre.

Für das Budget 2025 hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung dieser erwähnten Umstände insgesamt eine Stellenentwicklung um 2,8 Prozent bewilligt.

Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Neben dem AFP 2025–2028 unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die zweite Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2024. Darin werden dem Grossen Rat 6 Verpflichtungskredite zum Beschluss unterbreitet. Es handelt sich dabei um Vorhaben mit einem Aufwand von gesamthaft rund 21,9 Millionen Franken.

Schwerpunkte des Regierungsrats

Das aktuelle Entwicklungsleitbild 2021–2030 steht unter dem Leitgedanken „Aargau 2030“ und fokussiert auf den Wohn- und Wirtschaftsstandort. Staatsschreiberin Joana Filippi: „Wichtige Meilensteine zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts konnten in der zu Ende gehenden Legislaturperiode 2021–2024 erreicht werden. Die Steuerstrategie 2022–2030 beispielsweise wurde vom Grossen Rat beschlossen und wird bereits umgesetzt.“ Im Hinblick auf die neue Legislaturperiode 2025–2028 verpflichtet das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) den Regierungsrat, das Entwicklungsleitbild zu aktualisieren. Der Regierungsrat wird im zweiten Quartal 2025 das Entwicklungsleitbild 2025–2034 verabschieden und dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme unterbreiten. Zu einem starken Wohn- und Wirtschaftsstandort gehört auch eine moderne Verwaltung, die weiterhin mit dem sich akzentuierenden digitalen Wandel Schritt hält. Der Regierungsrat setzt aus diesem Grund per Anfang 2025 eine neue Fachstelle „Digitale Transformation“ ein. Diese steuert und koordiniert die Aufgaben und Ressourcen für die weitere Digitalisierung und ist auch zuständig für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem Bund.

Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort

Der Kanton Aargau weist im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlich gute Standorteigenschaften auf. Er liegt zum Beispiel zentral zwischen den Wirtschaftszentren Zürich, Basel und Zug und ist sehr gut erreichbar. Gleichzeitig hat er aber eine vergleichsweise geringe Dichte an wertschöpfungsstarken Unternehmen und Arbeitsplätzen. Dies ist mit ein Grund, weshalb der Regierungsrat die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Aargau mit gezielten Projekten verbessert. Um die Wirtschaftskraft weiter zu steigern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, hat der Regierungsrat 2022 den Entwicklungsschwerpunkt „Erhöhung der Unternehmensdichte, Stärkung der Ansiedlungsstrategie“ gestartet. Bis Anfang 2025 wird ein Umsetzungsvorschlag zur Verstärkung der internationalen Akquisition erarbeitet.

Sicherheit – Bildung – Gesundheit: Umsetzung Planungsberichte

Eine hohe öffentliche Sicherheit, Bildungsangebote sowie eine gute und bezahlbare Gesundheits-versorgung, die mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten, sind für einen starken Wohn- und Wirtschaftsstandort unerlässlich. In diesen Bereichen wurden vom Grossen Rat dieses Jahr drei Planungsberichte verabschiedet: Die Planungsberichte zur Polizeiorganisation, zur räumlichen Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen und zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030. Der Planungsbericht zur räumlichen Entwicklung der Mittelschulen wurde bereits im Jahr 2019 vom Grossen Rat genehmigt. Alle diese Planungsberichte werden im Budgetjahr weiter umgesetzt: Für die Optimierung der dualen Polizeiorganisation werden unter Einbezug der Gemein-den die Grundlagen für die rechtlichen Änderungen erarbeitet. Für die kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen ist eine Anhörung zu den Standortentscheiden für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen. Bei den Mittelschulen entscheidet der Grosse Rat voraussichtlich bereits im dritten Quartal 2024 über die Verankerung zweier neuer Standorte für Kantonsschulen in Lenzburg und Windisch im Schulgesetz. Schliesslich werden bis 2028 vier Gesetze im Gesundheitsbereich revidiert.

Ein weiterer Schwerpunkt des Regierungsrats betrifft die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit erheblicher Beeinträchtigung: die Datengrundlage für die Empfehlungen für die Sonderschule wurde erhoben. Das Profil der Sonderschulen soll geschärft und die Zuweisungsprozesse überarbeitet werden. Zudem wird die behindertenspezifische Beratung weiterentwickelt.

Klimaschutz und Klimawandel: Vorbild kantonale Verwaltung, künftiger Umgang mit dem Wasser

Die kantonale Verwaltung nimmt ihre Vorbildfunktion verstärkt wahr. Der Regierungsrat will Mitte 2025 eine Roadmap „Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung“ verabschieden. Er setzt damit das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und Stärkung der Energiesicherheit (KlG) um. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen bei kantonseigenen Gebäuden spielt dabei eine grosse Rolle. Die Botschaft für den Projektierungskredit wird dem Grossen Rat 2025 vorgelegt.

Der Wasserkanton Aargau wird infolge des Klimawandels künftig stärker auch von Trockenheitsperioden betroffen sein. In einem interdepartementalen Prozess mit Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen wird bis Ende 2025 eine gesamtheitliche Wasserstrategie erarbeitet. Damit stellt der Regierungsrat den sorgsamen Umgang mit der beschränkten Ressource Wasser sicher.

Gesetzliche Grundlage für die Informationssicherheit in der Kantonsverwaltung

Als Reaktion auf die deutlich wachsende Gefahr von Cyberangriffen und anderen Bedrohungen will der Regierungsrat die Informationssicherheit in der kantonalen Verwaltung gesetzlich normieren und so Verantwortlichkeiten und Umsetzungspflichten festlegen. Die erste Beratung im Grossen Rat ist im zweiten Quartal 2025 vorgesehen. AG