So kann das die Bevölkerung nicht gemeint haben
Pro Natura Aargau äussert sich kritisch gegenüber dem Vorgehen des Gemeinderats Schöftland, der trotz der vom Volk angenommenen Gemeindeinitiative, welche die Hegmatte zur Landschaftsschutzzone macht, nun eine Teiländerung der Nutzungsplanung vorlegt.
Die Bevölkerung in Schöftland will die Kulturlandschaft Hegmatte vor einer Überbauung bewahren. Sie hat daher eine Gemeindeinitiative angenommen, um diese mit einer Landschaftsschutzzone zu schützen. Der Gemeinderat müsste diesen Volksauftrag umsetzen. Dieser legt nun aber eine Teiländerung der Nutzungsplanung vor, mit der er trotz Landschaftsschutzzone eine Überbauung der Hegmatte ermöglichen will.
Pro Natura Aargau hat gegen dieses Vorhaben des Gemeinderats Einwendung erhoben. Matthias Betsche, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau erklärt: «Eine Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung der Landschaft. Der Gemeinderat setzt mit einer Überbauung der Landschaftsschutzzone Hegmatte den Volksauftrag nicht um.»
Angesichts der ursprünglich in der Hegmatte angedachten Baupläne der WSB hatte die Gemeindeversammlung der Gemeinde Schöftland dem Gemeinderat den Auftrag gegeben, die wertvolle Kulturlandschaft Hegmatte zu schützen. Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Schöftland doppelte etwas später nach und verlangte mit Annahme einer Gemeindeinitiative den Schutz der Hegmatte durch eine Landschaftsschutzzone.
Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde lässt keine Zweifel offen, wofür eine Landschaftsschutzzone steht. Diese hält nämlich fest, dass die Landschaftsschutzzone «der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart» dient.
Der Gemeinderat versucht nun, die Hegmatte trotzdem weiterhin zu überbauen. Mit einer Teiländerung der Nutzungsplanung will er Bauten und Anlagen der Bahn in der von der Bevölkerung verlangten Landschaftsschutzzone ermöglichen. Matthias Betsche, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, zeigt sich über das Vorgehen erstaunt: «Diese Planung setzt den Auftrag der Bevölkerung, die Hegmatte zu schützen, nicht um. Die Bauten und Anlagen der Bahn würden die Landschaftsschutzzone Hegmatte regelrecht zerschneiden.»
Pro Natura Aargau hat gegen die Teil-änderung der Nutzungsplanung Einwendung erhoben. Die geänderte Nutzungsplanung verstösst gegen geltendes Recht, wenn sie versucht, eine Überbauung der Landschaftsschutzzone Hegmatte zu ermöglichen.