Am 28. November 2021 findet die Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. Oktober 2021, 12.00Uhr, bei der Gemeindekanzlei Wiliberg, Hauptstrasse 64, Bottenwil, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde Wiliberg unter www.wiliberg.ch bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im ersten Wahlgang kann, gemäss § 30 Abs.1GPR, jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist nicht möglich.
Wiliberg, 30. September 2021
Gemeinderat und Wahlbüro