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In Bibersteinwurden bei den Regenereignissen Ende Juni 2021 folgende landwirtschaftlichenWegbauten beschädigt:

–Weg Nr. 1 Gislifluhweg
–Weg Nr. 2 Ennerthalstrasse
–Weg Nr. 3 Etzget
–Weg Nr. 4 Fuchsloch

Mit baulichen Massnahmen wird der ursprünglicheZustand dieser Flurwegewiederhergestellt.

Auflageakten
– Übersichtsplan

Öffentliche Auflage
Die Wiederherstellung der Flurwege wird gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft publiziert. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- undHeimatschutz sind ebenfalls zu Einwendungen berechtigt.
Die geplanten Massnahmen werden mit Kantons- und Bundesbeiträgen unterstützt.
Die oben aufgeführten Unterlagen liegen vom3. September bis 4. Oktober 2021 im Gemeindehaus Biberstein zu den ordentlichen Bürostunden öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Einwendungen gegen die Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich undbegründet anden Gemeinderat Biberstein, 5023 Biberstein, einzureichen. Sie habeneinenAntragund eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Biberstein, 30. August 2021
Gemeinderat